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- Artikel-Nr.: et-2
- Hersteller Name: Nuansa Taru Bali
- Länge: 228 cm
- Breite: 98 cm
- Höhe: 80 cm
Esstische sind das Herz jeden Hauses. Hier wird gelebt, geredet und gelacht mit der ganzen Familie oder mit Freunden. Unsere Massivholztische bestehen aus den Baumstämmen der Bäume Suar, Tamarind oder Teak. Sie sind aus einem Schnitt und in liebevoller Handarbeit gefertigt. Wir achten bei unseren Tischen auf eine überdurchschnittliche Stärke der Tischplatte. Diese beträgt 10 cm.
Wir legen besonderen Wert auf Individualität und Einzigartigkeit. Deshalb suchen wir gewollt charakterstarkes Holz aus. Eine besondere Maserung und Astaustritte sind gewollt und sollen die Individualität des Holzes betonen. Diese Eigenschaften machen jedes Möbelstück aus Massivholz zu etwas ganz Besonderem.
Artikel Bezeichnung: Massivholztisch, Esstisch - Suar
Länge: 228 cm
Breite breiteste Stelle: 98 cm
Breite schmalste Stelle: 69 cm
Höhe: 80 cm
Material: Suar
Herkunft: Bali - Indonesien
- Zertifikat Indonesien Legal Wood
- Holz aus nachhaltiger und kontrollierter Forstwirtschaft
Wichtige Hinweise: Massivholz ist ein natürlicher Werkstoff. Bitte verwenden Sie zur Reinigung des Tisches keine aggressiven und säurehaltigen Substanzen. Wir empfehlen zur Reinigung ein feuchtes Baumwolltuch. Beachten Sie bitte unsere weiteren Hinweise für Massivholz. (Link zur separaten Seite Hinweise Massivholz)
Erworben wird der abgebildete Esstisch. Ohne Deko.

Wir bieten ausschließlich Holzprodukte an, welche nach Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung zertifiziert wurden. Unser gültiges Zertifikat kann selbstverständlich jederzeit eingesehen werden.
Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Holzhandelsverordnung)
Die Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (umgangssprachlich Holzhandelsverordnung oder EUTR – Abkürzung des englischen European Timber Regulation – genannt) ist eine Verordnung der Europäischen Union vom 20. Oktober 2010, die den Handel mit Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag in der EU unterbinden soll.
Danach ist es verboten, Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem Binnenmarkt in Verkehr zu bringen. Außerdem enthält die Verordnung die Pflichten der Marktteilnehmer. Die Verordnung trat am 3. März 2013 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
Weiterführende Links:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Informationen zur EU-Holzhandelsverordnung)
EU-Holzhandelsverordnung (Webseite)
EU-Holzhandelsverordnung (Wortlaut)
Quellennachweise:
Wikipedia (EU-Holzhandelsverordnung)